Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand des Vertrages
a) die von CreativeMod GbR aufgeführten Leistungen nach den mit dem/der Auftraggeber/in abgesprochenen Kriterien (Angebot)
b) die vom/von der Auftraggeber/in verpflichtete Zahlung in Euro nach Rechnungsstellung
§2 Vertragsausführung
Die CreativeMod GbR verpflichtet sich, die in §1 (Angebot) festgelegten Dienstleistungen fachgerecht zu erbringen. CreativeMod GbR verpflichtet sich, den/die Auftraggeber/in regelmäßig über den Verlauf der Arbeiten zu unterrichten
und vom/von der Auftraggeber/in gewünschte Abweichungen oder produktionstechnisch erforderliche Anpassungen an das Angebot mitzuteilen.
§3 Ausfall
Im Fall der Absage der Dienstleistung nach Angebotsbestätigung von Seiten des/der Auftraggeber/in behält sich die CreativeMod GbR vor, anteilig oder den vollständigen Betrag des Angebots in Rechnung zu stellen.
§4 Haftung und Sorgfaltspflicht
Die Haftung der CreativeMod GbR richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§5 Kosten
a) Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für CreativeMod GbR verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen
hergestellt wird.
b) CreativeMod GbR ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
c) Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird die CreativeMod GbR den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch die CreativeMod GbR widerspricht.
d) Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann CreativeMod GbR gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
§6 Verschwiegenheitspflicht
CreativeMod GbR verpflichtet sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen Angelegenheiten des/der Auftraggebers/in sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der Beendigung Stillschweigen zu bewahren. Kenntnisse, die jedermann zugänglich und veröffentlicht sind, sind nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen.
§7 Nutzungsrechte
Wenn nicht anders vereinbart, erhält der/die Auftraggeber/in das Online-Recht und das Archivierungsrecht am fertigen Produkt. (§31 UrhG)
§8 Nutzung durch CreativeMod GbR und Weitere
a) CreativeMod GbR behält sich vor, die Produkte und Begleitmaterial uneingeschränkt zu speichern
b) CreativeMod GbR behält sich vor, Produkte oder Begleitmaterial zum Zwecke der Eigenwerbung zu bearbeiten, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen, unabhängig ob kommerziell oder nicht kommerziell, öffentlich oder nicht öffentlich.
c) CreativeMod GbR behält sich vor, zum Zwecke der Eigenwerbung, Logos, Name, Projekt und zugehörige Medien des Kunden zu verwenden, zu verlinken und zu publizieren.